Die helle und moderne Ferienwohnung hat eine Wohnfläche von ca. 63 m², befindet sich im Erdgeschoss des Hauses Arkonablick und bietet mit zwei Schlafzimmern Platz für 4 Personen. Ein Schlafzimmer bietet Ihnen ein Doppelbett, das zweite Schlafzimmer verfügt über 2 Einzelbetten.
Die Wohnung ist im guten Standard mit hellen Holzmöbeln eingerichtet. Im Wohnbereich gibt es neben einer Sofaecke mit Flachbild-TV eine integrierte Einbauküche mit Kühlschrank, Geschirrspüler, Backofen, Ceranfeld, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr und Besteck einen Esstisch.
Im Badezimmer gibt es eine Dusche. Die Wohnung hat für ihr Gepäck und Strandkleinigkeiten einen Abstellraum.
Ihre Vierbeiner sind willkommen und können die Vorzüge des sich auf der Dünenrückseite befindenden Hausgartens entdecken. Ein Hundestrand befindet sich nur fünfzig Meter entfernt.
Im Haus gibt es eine Tiefgarage. Der Stellplatz zur Wohnung ist mit der Nr. 4 gekennzeichnet. Aufgrund der Baumaßnahmen derzeit nicht befahrbar!
Die Wohnung verfügt über WLAN.
Haustiere sind gestattet. Bitte beachten Sie, dass für Haustiere zusätzliche Gebühren erhoben werden.
Die Gemeinde Breege / Juliusruh hat informiert, dass die Straßen „Ringstraße“ und „Am Waldwinkel“ ab Mitte Oktober 2025 bis Ende August 2026 saniert werden.
Der Zugang zu den Hauseingängen ist derzeit nur über die Baugrube möglich.
Die gesamte Baumaßnahme ist in 2 Abschnitte unterteilt und soll bis Ende August 2026 abgeschlossen sein.
Das Seebad Juliusruh befindet sich im Norden der Insel Rügen unmittelbar an der Schaabe, dem beliebten, ca. 9 km langen Badestrand an der freien Ostsee. Starten Sie von hieraus Ihre ausgedehnte Radtouren entlang des Hochufers bei Drewoldke, vorbei am kleinen Fischerdörfchen Vitt bis hin zum Kap Arkona. Auch für romantische Wanderungen entlang des feindsandigen Badestrandes bis nach Glowe ist der Badeort Juliusruh bestens geeignet! Weitere Ausflugsziele, wie der Jasmunder Nationalpark mit dem Königstuhl oder Rügens Schwesterinsel erreichen Sie von hier aus bequem mit dem Auto oder dem Fahrgastschiff.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.