Die 75 m² große Ferienwohnung im 1. OG des Kollhof auf Rügen befindet sich in exklusiver Alleinlage auf einem ca. 5000 m² großen, eingefriedeten Grundstück am Rande des Waldes von Goor.
Die voll ausgestattete, geschlossene Küche mit Esstisch lädt zum Kochen ein. Zur komfortablen Ausstattung gehören Babybett und Hochstuhl, Waschmaschine, Trockner sowie ein Bad mit Wanne. Familien profitieren vom Garten mit Liegewiese, Gartenmöbeln und Liegestühlen. Mehrere kostenlose Privatparkplätze stehen direkt bereit.
Die Wohnung befindet sich im Obergeschoß des reetgedeckten, in zweischaliger Bauweise im Inselstil errichteten Gebäudes und zeichnet sich durch eine durchdachte Aufteilung aus, die Privatsphäre und Wohnkomfort harmonisch miteinander verbindet. In den zwei separaten Schlafzimmern finden Sie die nötige Ruhe nach einem erlebnisreichen Tag auf der Insel. Besonders familienfreundlich gestaltet, bietet die Unterkunft neben einem Kinderhochstuhl und einem Babybett auch ein Treppengitter für die Sicherheit der kleinsten Gäste. Die geschlossene Küche ist voll ausgestattet und lädt mit ihrem integrierten Esstisch zu entspannten Mahlzeiten ein. Dank moderner Geräte wie Backofen, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster und einem 4-Platten-Elektroherd steht der Zubereitung kulinarischer Köstlichkeiten nichts im Wege. Ein Kühlschrank mit Gefrierfach sowie ausreichend Geschirr und Besteck runden die funktionale Ausstattung ab. Im Wohnbereich sorgen eine bequeme Polstergarnitur, ein Liegesofa sowie ein Satelliten-TV und eine HiFi-Anlage für gemütliche Stunden. Für einen längeren Aufenthalt stehen Ihnen zudem eine eigene Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Das Badezimmer ist funktional mit einer Dusche in der Badewanne, einem WC und einem Fenster ausgestattet. Als Nichtraucherunterkunft garantiert der Kollhof ein stets angenehmes Wohnklima. Draußen erwartet Sie ein großzügiger, gepflegter Garten mit Bäumen und mehreren Liegewiesen, der zum Entspannen an der frischen Ostseeluft einlädt.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.